🔄 Rücktrittsrecht in der Schweiz
Alles, was Sie wissen sollten
📃 Rücktrittsrecht in der Schweiz – Was wirklich gilt
📌 In der Schweiz gibt es kein automatisches Widerrufsrecht wie in der EU. Verträge sind verbindlich, sobald beide Seiten zugestimmt haben.
✅ Kein generelles Rücktrittsrecht
📌 Sobald ein Vertrag abgeschlossen ist, gilt er – ohne gesetzlich festgelegte Rücktrittsfrist.
⚖️ Gesetzlich geregelte Ausnahmen
📌 Nur in wenigen klar definierten Fällen ist ein Rücktritt möglich – etwa bei Haustürgeschäften oder Konsumkrediten.
🚪 Haustürgeschäfte (Art. 40a ff. OR)
📌 Bei Verträgen, die zu Hause, telefonisch oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurden, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht – schriftlich.
💳 Konsumkreditvertrag (Art. 16 ff. KKG)
📌 Bei Krediten ab CHF 500 besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen – ohne Begründung.
🛒 Online-Shops & Rückgabe
📌 Kein gesetzliches Rückgaberecht bei Onlinekäufen. Nur, wenn der Händler dies freiwillig in den AGB einräumt.
📝 Vertraglich vereinbarter Rücktritt
📌 In manchen Verträgen (z. B. Coaching, Abo, Kurse) kann ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart werden – freiwillig durch den Anbieter.
📌 Fazit:
In der Schweiz gilt: Vertrag ist Vertrag – ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn das Gesetz oder der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht.
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