⏸️ Ratenpause
Alles, was Sie wissen sollten
⏸️ Ratenpause in der Schweiz – Kein automatisches Recht
📌 In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ratenpause – weder bei Konsumkrediten noch bei Leasingverträgen.
🤝 Individuelle Vereinbarung möglich
📌 Eine Ratenpause muss mit dem Kreditgeber freiwillig vereinbart werden – es braucht immer eine schriftliche Anfrage.
📝 Antrag gut begründen
📌 Eine Pause wird in der Regel nur bewilligt, wenn ein nachvollziehbarer Grund (z. B. Krankheit, Jobverlust) vorliegt – am besten mit Belegen.
💬 Kulanz statt Pflicht
📌 Der Anbieter entscheidet freiwillig über eine Pause. Es gibt kein einklagbares Recht auf Ratenaufschub.
📈 Zinsen laufen weiter
📌 Auch bei einer bewilligten Pause können Zinsen und Gebühren weiter anfallen – das kann die Gesamtkosten erhöhen.
📉 Bonität kann leiden
📌 Häufige oder schlecht begründete Pausen wirken sich negativ auf deine Kreditwürdigkeit aus – etwa bei der ZEK-Meldung.
📌 Fazit:
Ratenpausen sind nicht garantiert, aber bei guter Begründung möglich. Immer schriftlich beantragen und mögliche Folgen mitbedenken.
🔍 Weitere Themen, die Sie interessieren könnten